Fragen und Antworten
So läuft die Fahrzeugzulassung ab
Zuerst prüfen wir die konkrete Fahrzeugkonfiguration, dann legen wir den passenden Weg fest. Hier finden Sie Antworten für Ihre erste Anfrage und die weiteren Schritte.
Der Einstieg
Modell, Konfiguration und Unterlagen für die erste Einschätzung.
Welche Fahrzeuge können Sie zertifizieren?
Wir arbeiten mit Fahrzeugen verschiedener Marken vom chinesischen Markt, auch mit Modellen internationaler Hersteller in China-Ausführung. Ob eine Zulassung möglich ist, hängt von der konkreten Konfiguration und den vorhandenen Unterlagen ab.
Welche Angaben benötigen Sie für eine erste Einschätzung?
Nennen Sie Marke, Modell, Variante, Antriebsart, Stückzahl und Standort. Falls vorhanden, senden Sie auch das CCC-Zertifikat und Prüfberichte des Herstellers. So können wir den Aufwand eingrenzen.
Helfen bereits vorhandene Prüfberichte des Herstellers?
Ja, sofern die Ergebnisse für Ihre Fahrzeugvariante gelten. Wir prüfen die Unterlagen und gleichen die Fahrzeugdaten mit der getesteten Konfiguration ab.
Sie kennen das Modell bereits. Entfallen damit neue Tests?
Nicht unbedingt. Unter demselben Modellnamen können Batterie, Motor, Leistung, Beleuchtung oder andere Merkmale abweichen. Wir vergleichen Ihr Fahrzeug zuerst mit den vorhandenen Ergebnissen.
Prüfungen und Anpassungen
Was bei einem neuen Modell und bei jedem Fahrzeug der Serie geschieht.
Wann muss das erste Fahrzeug ins Labor?
Liegen für die Konfiguration keine anwendbaren Prüfergebnisse vor, organisieren wir die Erstprüfung des ersten Fahrzeugs in Deutschland. Anschließend wird jedes weitere passende Fahrzeug einzeln begutachtet.
Welche Prüfungen können erforderlich sein?
Das Prüfprogramm hängt vom Fahrzeug ab. Dazu können Abgas, Geräusch, Beleuchtung, Bremsen, elektromagnetische Verträglichkeit und Hochvoltsicherheit gehören. Den genauen Umfang legen wir nach Sichtung der Unterlagen fest.
Was passiert, wenn ein Fahrzeug eine Prüfung nicht besteht?
Wir klären die Ursache und besprechen mögliche Anpassungen und eine erneute Prüfung. Denkbar sind Arbeiten an Abgasanlage, Beleuchtung, Elektronik oder anderen Komponenten. Umfang und Kosten stimmen wir gesondert ab.
Erhält die ganze Serie nach der Erstprüfung automatisch Dokumente?
Nein. Die Ergebnisse der Erstprüfung können für dieselbe Konfiguration genutzt werden. Jedes weitere Fahrzeug wird dennoch einzeln begutachtet und dokumentiert.
Kosten
Erstprüfung und Preis für jedes weitere Fahrzeug.
Was bedeuten EV und ICE?
EV bezeichnet hier ein reines Elektroauto: Die Batterie versorgt den Elektromotor, der die Räder antreibt. Einen Verbrennungsmotor gibt es nicht. ICE bezeichnet ein Fahrzeug, dessen Benzin- oder Dieselmotor die Räder antreibt.
Was bedeutet HEV?
Ein HEV ist ein Hybrid, den man nicht an der Steckdose lädt. Es hat einen Verbrennungs- und einen Elektromotor. Bei vielen Modellen können beide die Räder antreiben. Die Batterie lädt sich über den Verbrennungsmotor und beim Bremsen. Andere Bauarten gibt es ebenfalls; wir prüfen deshalb das konkrete Modell.
Was ist der Unterschied zwischen PHEV und REEV?
PHEV und REEV lassen sich an der Steckdose laden. Beim PHEV treibt der Elektromotor die Räder an; bei manchen Modellen kann das auch der Verbrennungsmotor direkt. Mit REEV meinen wir hier ein Fahrzeug, bei dem nur der Elektromotor die Räder antreibt. Der Verbrennungsmotor betreibt lediglich einen Generator, der Strom liefert. Maßgeblich ist der Aufbau des konkreten Fahrzeugs.
Was kostet die Erstprüfung einer neuen Konfiguration?
Richtwerte: 7.000–10.000 € für reine Elektro- oder Verbrennerfahrzeuge, 13.000–15.000 € für konventionelle Hybride und 33.000–35.000 € für Plug-in-Hybride oder Fahrzeuge mit Range Extender. Das ist der Aufwand für die Erstphase, nicht der Preis pro Fahrzeug. Das konkrete Angebot erstellen wir individuell.
Wie viele weitere Fahrzeuge sind in der Erstprüfung enthalten?
Was kostet jedes weitere Fahrzeug?
Sind vorhandene Prüfergebnisse anwendbar, liegt der Richtwert bei 1.700–2.500 € pro Fahrzeug. Der Endpreis hängt von Konfiguration, Stückzahl, Standort und den nötigen Arbeiten ab.
Was ist im Angebot genau enthalten?
Den Leistungsumfang legen wir nach Prüfung des Fahrzeugs und des Zulassungswegs fest. Im Angebot weisen wir Begutachtung, Dokumente, mögliche Anpassungen, Logistik und Einfuhrabgaben nachvollziehbar aus.
Kann ich auch nur ein Fahrzeug anfragen?
Ja. Der Preis hängt davon ab, ob die Konfiguration bereits geprüft wurde und ob eine gesonderte Anreise des Prüfers oder eine Erstprüfung im Labor nötig ist.
Genehmigung und Zulassung
Welche Unterlagen die Genehmigung und die spätere Zulassung betreffen.
Welche Dokumente erhalte ich?
Der Dokumentensatz hängt vom Genehmigungsweg und dem geplanten Zulassungsland ab. Dazu kann eine Einzelgenehmigung für das Fahrzeug gehören; bei einer Zulassung in Deutschland kommen gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) hinzu. Im Angebot nennen wir die Unterlagen pro Fahrzeug und unsere Leistungen.
Sind Ihre Genehmigungsunterlagen echt und amtlich ausgestellt?
Ja. Wir übergeben nur echte, für das konkrete Fahrzeug ordnungsgemäß ausgestellte Unterlagen – keine gefälschten Zertifikate oder erfundenen Zulassungen. Ein anerkannter technischer Dienst wie TÜV prüft das Fahrzeug und erstellt ein Gutachten. Die EU-Einzelgenehmigung nach Artikel 44 stellt die zuständige staatliche Genehmigungsbehörde aus, nicht TÜV. Der Genehmigungsbogen hat eine eindeutige Nummer; seine Angaben können bei der ausstellenden Behörde überprüft werden. Mehr zu Artikel 44 und 45.
Worin unterscheiden sich die Verfahren nach Artikel 45 und 44?
Artikel 45 der Verordnung (EU) 2018/858 betrifft die nationale Einzelgenehmigung (IVA). Ein technischer Dienst wie TÜV erstellt das Gutachten; die Genehmigung erteilt die zuständige Behörde. Bei anschließender deutscher Zulassung kommen Brief und Schein hinzu. Artikel 44 betrifft eine gesonderte EU-Einzelgenehmigung: Den Genehmigungsbogen stellt die Genehmigungsbehörde aus, nicht TÜV. Mit einem gültigen Dokument kann die Zulassung in jedem EU-Mitgliedstaat beantragt werden.
Wie lange dauern die beiden Verfahren?
Für die erstmalige Vorbereitung einer neuen Konfiguration rechnen wir mit etwa 2 Monaten für die nationale Genehmigung nach Artikel 45 und etwa 3 Monaten für die EU-Genehmigung nach Artikel 44. Nach der Begutachtung jedes weiteren Fahrzeugs dauern die Unterlagen nach Artikel 45 üblicherweise 7–10 Arbeitstage, nach Artikel 44 etwa 2–3 Wochen. Das sind verschiedene Schritte, keine Gesamtdauer einschließlich Transport und Prüfungen. Den Zeitplan bestätigen wir projektbezogen.
Kann ich mit Artikel 45 beginnen und später eine Genehmigung nach Artikel 44 beantragen?
Diese Möglichkeit können wir prüfen: zuerst die nationale Genehmigung, anschließend die gesonderte Vorbereitung eines Antrags auf EU-Einzelgenehmigung. Das nationale Dokument wird nicht automatisch in ein EU-Dokument umgewandelt. Unser Richtwert für die zweite Phase liegt bei etwa einem weiteren Monat; Eignung, Dauer und Kosten klären wir für das konkrete Fahrzeug vorab.
Was ist der Unterschied zwischen Genehmigung, Brief und Schein?
Die Einzelgenehmigung bezieht sich auf ein bestimmtes Fahrzeug und das gewählte Verfahren. Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Teil II) sind deutsche Zulassungsdokumente. Eine Genehmigung allein bedeutet noch keine Zulassung.
Was bedeutet eine deutsche Tageszulassung?
Eine Tageszulassung ist eine Erstzulassung nur für den Tag, an dem sie wirksam wird. Mit Ablauf dieses Tages gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt; beide Daten werden in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Daraus folgt weder eine dauerhafte Zulassung in Deutschland noch automatisch eine Zulassung in einem anderen Land. Wir prüfen, ob dieser Schritt für Ihr Fahrzeug geeignet ist.
In welchen Ländern kann ich ein Fahrzeug nach Artikel 45 zulassen?
Wenn wir das Fahrzeug nach Prüfung für unser nationales Verfahren nach Artikel 45 annehmen, garantieren wir, dass es in Polen, Belgien, den Niederlanden, Italien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Finnland, Schweden und Dänemark zugelassen werden kann. Die erforderlichen Unterlagen und Schritte im Zielland bestätigen wir vor Projektbeginn. Mit einer gültigen EU-Einzelgenehmigung nach Artikel 44 kann die Zulassung in allen EU-Mitgliedstaaten beantragt werden.
Kann ich Beispiele bereits zugelassener Fahrzeuge sehen?
Ja. Auf der Website finden Sie anonymisierte Zulassungsdokumente für Xiaomi SU7 Ultra, Xiaomi YU7 Max und Jetour Traveller. Diese Beispiele zeigen Projekte, ersetzen aber keine Prüfung Ihrer Konfiguration.
Zoll: neue und gebrauchte Fahrzeuge
Neu oder gebraucht, Zollabfertigung, Einfuhrabgaben und Umsatzsteuer.
Wann behandeln wir ein Fahrzeug als neu oder gebraucht?
Für den Begutachtungsort prüfen wir das Datum der Erstzulassung und die Laufleistung. Eine Begutachtung an einem vereinbarten europäischen Hafen kommt in Betracht, wenn seit der Erstzulassung weniger als sechs Monate vergangen sind und das Fahrzeug weniger als 6.000 km gefahren ist. Ist eine der Grenzen erreicht, planen wir in der Regel die Abwicklung in Deutschland. Noch nicht zugelassene Fahrzeuge und Grenzfälle prüfen wir einzeln. Das ist unser Kriterium für die Planung der Leistung. Zollrechtlich gilt ein Fahrzeug erst als gebraucht, wenn es seit mehr als sechs Monaten dauerhaft zugelassen ist und mehr als 6.000 km gefahren wurde; eine vorübergehende Zulassung nur für den Transport zählt nicht als dauerhafte Zulassung. Für Artikel 44 gilt ebenfalls eine eigene Definition.
Wann ist ein Fahrzeug für die EU-Einzelgenehmigung nach Artikel 44 neu?
Nach Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 gilt ein Fahrzeug für dieses Verfahren als neu, wenn es noch nie zugelassen wurde oder bei Antragstellung seit weniger als sechs Monaten erstmals zugelassen ist. Eine Grenze von 6.000 km gehört nicht zu dieser Definition. Die Eignung für Artikel 44 prüfen wir unabhängig vom Begutachtungsort.
Muss das Fahrzeug vor der Begutachtung verzollt werden?
Die Begutachtung im Hafen und die Überlassung zum freien Verkehr sind getrennte Schritte. Bei unserem deutschen Weg mit Tageszulassung planen wir die Zollabfertigung vor der Zulassung; bei der EU-Genehmigung nach Artikel 44 können Unterlagen vorbereitet werden, während das Fahrzeug noch unter zollamtlicher Überwachung steht. Das beseitigt die Einfuhrabgaben bei der späteren Einfuhr nicht. Die Reihenfolge stimmen wir für Hafen und Projekt ab.
Welche Einfuhrabgaben und Steuern sind zu berücksichtigen?
Für einen Pkw aus China beträgt der reguläre EU-Zollsatz in der Regel 10 % des Zollwerts. In Deutschland fallen zusätzlich 19 % Einfuhrumsatzsteuer an; ihre Bemessungsgrundlage umfasst den Zollwert, die Zölle und weitere anrechenbare Kosten. In anderen Ländern kann der Umsatzsteuersatz abweichen. Für bestimmte neue EV/REEV kommt ein Ausgleichszoll hinzu. Auch ein gebrauchtes Fahrzeug wird nicht allein wegen seines Alters von Abgaben befreit. Den Betrag prüfen wir nach TARIC-Code, Ursprung, Hersteller, Zollwert, Einfuhrland und Anmeldedatum.
Mit welchen Zöllen ist bei Parallelhybriden, REEV und EV zu rechnen?
Für aus China eingeführte, zollrechtlich gebrauchte Pkw beträgt der reguläre Einfuhrzoll unabhängig vom Antrieb 10 % – für Verbrenner, Parallelhybride, REEV und EV. Der zusätzliche Ausgleichszoll für neue BEV gilt für sie nicht; Einfuhrumsatzsteuer kommt hinzu. Bei Neufahrzeugen liegt der Richtwert für Parallelhybride, deren Verbrennungsmotor die Räder direkt antreiben kann, bei 10 % Zoll zuzüglich Einfuhrumsatzsteuer. Für EV und REEV, deren Räder ausschließlich Elektromotoren antreiben, nennt unser Spezialist 45–48 % Gesamtzoll zuzüglich Einfuhrumsatzsteuer als Richtwert. Vor der Einfuhr prüfen wir Wareneinreihung, Ursprung, den zollrechtlichen Gebrauchtstatus und die anwendbaren Sätze.
Begutachtung und Zusatzleistungen
Labor, Häfen, Dauer und Unterstützung beim Transport.
Müssen alle Fahrzeuge nach Deutschland?
Das erste Fahrzeug einer neuen Konfiguration wird in einem deutschen Labor geprüft. Weitere Fahrzeuge mit passender Konfiguration können unter bestimmten Voraussetzungen in einem europäischen Hafen begutachtet werden. Für neue Fahrzeuge kommt ein Ortstermin in Betracht; für gebrauchte Fahrzeuge planen wir in der Regel die Abwicklung in Deutschland. Den Ort bestätigen wir nach Prüfung.
Wie lange dauert der Ablauf?
Die Dauer hängt von Erstprüfungen, Fahrzeugstandort und benötigten Unterlagen ab. Nach Sichtung der Ausgangsdaten gliedern wir den Ablauf in Schritte und nennen die jeweiligen Zeiträume im Angebot.
Helfen Sie auch bei Transport, Zoll und Umbauten?
Nach Vereinbarung organisieren wir Hafenlogistik, Transport zum Labor, technische Anpassungen und Unterstützung bei Zollformalitäten. Umfang und Kosten vereinbaren wir für jedes Projekt gesondert.